- dispensieren
- abgeben
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dis|pen|sie|ren 〈V. tr.; hat〉1. jmdn. \dispensieren befreien, beurlauben2. etwas \dispensieren zubereiten u. abgeben (Arznei)● einen Schüler vom Unterricht \dispensieren [<lat. dispensare „gleichmäßig austeilen, einrichten“]* * *
dis|pen|sie|ren <sw. V.; hat [mlat. dispensare < lat. dispensare = aus-, zuteilen, zu: pendere, ↑ Pensum] (bildungsspr.):[vorübergehend] freistellen, entbinden:jmdn. vom Dienst d.* * *
dispensieren[mittellateinisch; von lateinisch dispensare »austeilen«, »zuteilen«],1) bildungssprachlich für: jemanden (von einer Verpflichtung) entbinden, (vorübergehend) freistellen, beurlauben.2) Pharmazie: Arzneien zubereiten und abgeben. - Dispensarium, früher »Armenapotheke«, die unentgeltlich Arzneien abgab. - Dispensatorium, alte Bezeichnung für Arzneibuch.* * *
dis|pen|sie|ren <sw. V.; hat [mlat. dispensare < lat. dispensare = aus-, zuteilen, zu: pendere, ↑Pensum] (bildungsspr.): [vorübergehend] freistellen, entbinden: einen Schüler vom Unterricht, jmdn. vom Dienst d.; Ü Der Verfasser dieser Besprechung hält sich für dispensiert von der Pflicht, auf einzelne Entscheidungen einzugehen (NJW 19, 1984, 1 097); Das Unrecht, das erlittene, das getane, er wollte von beidem dispensiert sein (Domin, Paradies 149).
Universal-Lexikon. 2012.